Säuglinge

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Babys! In der Regel erfolgt der erste Besuch bei uns im Rahmen der U2- bzw. U3-Untersuchung. Kurz nach der Geburt Ihres Babys ergeben sich erfahrungsgemäß viele Fragen. Um für diese erste Vorsorge ihres Kindes ausreichend Zeit einplanen zu können, möchten wir Sie bitten, sich möglichst bald nach der Geburt bei uns zu melden. Wir freuen uns auf Sie!

  • Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr:
    • U2 (03.-10. Lebenstag, ggf. mit Stoffwechselscreening)
    • U3 (04.-06. Lebenswoche)
    • U4 (03.-04. Lebensmonat)
    • U5 (06.-07. Lebensmonat)
    • U6 (10.-12. Lebensmonat)
  • Entwicklungskontrollen ausserhalb der regulären Vorsorgeuntersuchungen, z. B. bei Säuglingen mit Schiefhaltung, Überstreckung
  • regelmäßige Gewichtskontrollen bei Säuglingen mit Gedeihstörung
  • Beratungsleistungen:
    • Ernährungs- und Stillberatung, z.B. bei familiärer Allergiegefährdung, Unverträglichkeiten z. B. gegenüber Kuhmilcheiweiß
    • Rachitis- und Kariesprophylaxe
    • Beratung bei Säuglingen mit Regulationsstörungen (“Schreibaby”, Fütterstörung, Schlafstörung)
  • Impfungen: gemäß der aktuellen Richtlinien der ständigen Impfkommission (STIKO)