Kleinkinder

In dieser Phase der Entwicklung Ihres Kindes ergeben sich häufig viele Fragen, etwa zu Erziehung, Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder zu Prävention. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Wir bieten an:

  • Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum bis zur Einschulung:
    • U7  zum 2. Geburtstag (21.- 24. Lebensmonat)
    • U7a  zum 3. Geburtstag (33.-36. Lebensmonat)
    • U8  zum 4. Geburtstag (43.-48. Lebensmonat)
    • U9  zum 5. Geburtstag (60.-64. Lebensmonat)
  • Entwicklungskontrollen, insbesondere Sprachentwicklungsüberprüfung
  • Vervollständigung des Impfstatus
  • Hörtest mit Audiometer
  • Sehprüfung inkl. Überprüfung des räumlichen Sehens und Test auf Rot-Grün-Schwäche
  • diagnostische Abklärung bei Einnässen
  • Beratung bei Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten