In dieser Phase der Entwicklung Ihres Kindes ergeben sich häufig viele Fragen, etwa zu Erziehung, Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder zu Prävention. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Wir bieten an:
- Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum bis zur Einschulung:
- U7 zum 2. Geburtstag (21.- 24. Lebensmonat)
- U7a zum 3. Geburtstag (33.-36. Lebensmonat)
- U8 zum 4. Geburtstag (43.-48. Lebensmonat)
- U9 zum 5. Geburtstag (60.-64. Lebensmonat)
- Entwicklungskontrollen, insbesondere Sprachentwicklungsüberprüfung
- Vervollständigung des Impfstatus
- Hörtest mit Audiometer
- Sehprüfung inkl. Überprüfung des räumlichen Sehens und Test auf Rot-Grün-Schwäche
- diagnostische Abklärung bei Einnässen
- Beratung bei Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten